TRUE SOCIETY IN-STORE “MAGIC OF THE SEASON GEWINNSPIEL”

TEILNAHMEBEDINGUNGEN BETREFFEND GEWINNSPIEL FÜR SCHWEIZER EINWOHNER (“Offizielle Regeln – Schweiz“)

Veranstalter und Sponsor des Gewinnspiels ist die WM Bridal Group GmbH, Bahnhofstrasse 13, 6300 Zug, Schweiz (“Sponsor”).

Das Gewinnspiel findet bei True Society – Zug / True Brides AG, Bahnhofstrasse 13, 6300 Zug, Schweiz (“Teilnehmendes Geschäft”) statt.

Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

TEILNAHMEBERECHTIGUNG:
Das Gewinnspiel Magic of the Season (“Gewinnspiel”) steht allen Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Schweiz offen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. Mitarbeiter des Sponsors, des Teilnehmenden Geschäfts, True Society AG sowie deren jeweilige Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Abteilungen, verbundene Unternehmen, Lieferanten, Vertriebspartner und Werbeagenturen sowie deren unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister und deren Ehegatten) und Haushaltsmitglieder (ob verwandt oder nicht) sind von der Teilnahme und vom Gewinn ausgeschlossen.

GEWINNSPIELZEITRAUM:

Das Gewinnspiel findet im Teilnehmenden Geschäft während der regulären Geschäftszeiten von Montag, 20. November 2023 bis Sonntag, 24. Dezember 2023 statt (“Gewinnspielzeitraum”). Die Uhr des Teilnehmenden Geschäfts ist das offizielle Zeitmessgerät für dieses Gewinnspiel.

TEILNAHME:

Während des Gewinnspielzeitraums müssen die Teilnehmer das Teilnehmende Geschäft besuchen und die verfügbaren Briefumschläge mit den Gewinnen ausfindig machen. Dazu müssen sie dem Mitarbeiter im Teilnehmenden Geschäft sagen, welchen Briefumschlag sie gerne haben möchten. Die Teilnehmer müssen alle im Teilnehmenden Geschäft ausgehängten Hinweise beachten. Limit: Jeder Kunde darf nur ein (1) Briefumschlag erhalten.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmer müssen nur das Teilnehmende Geschäft besuchen und einen Briefumschlag auswählen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist weder an einen Kauf noch irgendeine Zahlung gebunden. Durch einen Kauf wird die Gewinnchance nicht erhöht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Zugang zum Gewinnspiel und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

PREISE:
Die Preise werden nachfolgend beschrieben:

Es gibt fünf (5) verschiedene Preiskategorien pro Teilnehmendes Geschäft, die man gewinnen kann. Jeder Gewinner erhält einen der unten aufgeführten Preise in Form eines Geschenkgutscheins. Geschenkgutscheine sind nur für neue Bestellungen oder Einkäufe von Hochzeitskleidern während des Gewinnspielzeitraums gültig und müssen am gleichen Tag wie der Beratungstermin eingelöst werden. Die Einlösung von Geschenkgutscheinen ist nur im Teilnehmenden Geschäft möglich, in dem der Geschenkgutschein gewonnen wurde. Der maximale ARV (Approximate Retail Value, ungefährer Verkaufswert) der einzelnen Preise sieht wie folgt aus.

1 – Kostenloses Hochzeitskleid (CHF 499 bis CHF 9‘500) – keine Extras, keine Sonderanfertigung, nur das Kleid

5 – CHF 500 Rabatt auf ein Hochzeitskleid

5 – CHF 250 Rabatt auf ein Hochzeitskleid

20 – CHF 50 Rabatt auf ein Hochzeitskleid

120 – Auswahl von Geschenken (CHF 15 bis CHF 25)

Die Gewinne werden nur vergeben, wenn der potenzielle Gewinner diese Offiziellen Regeln – Schweiz vollständig erfüllt. Alle Teile des Gewinns sind persönlich, d.h. nicht abtretbar und nicht übertragbar. Gewinne, die in Verkaufsstellen-, Online-, Fernseh- und Druckwerbung, Werbeverpackungen und anderen Werbegeschenkmaterialien abgebildet sind, dienen nur zur Veranschaulichung. Alle Einzelheiten und sonstigen Einschränkungen des Gewinns, die nicht in diesen Offiziellen Regeln – Schweiz aufgeführt sind, werden vom Sponsor nach eigenem Ermessen festgelegt. Es wird keine Bargeldalternative als Ersatz für den Gewinn vergeben. Der Sponsor behält sich jedoch das Recht vor, nach eigenem Ermessen einen Gewinn durch einen anderen Gewinn von vergleichbarem Wert zu ersetzen, wenn ein aufgelisteter Gewinn aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise nicht verfügbar ist.

STEUERN:

Gewinne unterliegen im Allgemeinen nicht der Schweizer Einkommenssteuer, aber die Schweizer Kantone können eine Schenkungssteuer erheben, sofern der Empfänger des Preises in der Schweiz ansässig ist. Gewinne unterliegen zwar nicht der Schweizer Einkommenssteuer, sind aber grundsätzlich in der individuellen Steuererklärung anzugeben.

DISQUALIFIKATION:
Jeder Verstoß gegen diese Offiziellen Regeln – Schweiz durch den Gewinner führt zur Disqualifikation des Gewinners als Gewinner des Gewinnspiels und alle Privilegien als Gewinner werden sofort beendet.

BEENDIGUNG DES GEWINNSPIELS:

Der Sponsor behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel nach eigenem Ermessen aus sachlichem Grund abzubrechen, zu beenden, zu modifizieren, zu verlängern oder auszusetzen, insbesondere wenn eine sichere, faire und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigt ist. Der Sponsor übernimmt keine Haftung für entgangene Gewinnchancen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

Der Sponsor, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für: Fehler, Unterlassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Defekte, Betriebs- oder Übertragungsverzögerungen, Diebstahl oder Zerstörung oder unbefugten Zugriff auf oder Änderungen von Materialien. Der Sponsor haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Sponsor auch bei leichter Fahrlässigkeit.

ANWENDBARES RECHT:

Diese Offiziellen Regeln – Schweiz unterliegen schweizerischem Recht.

SONSTIGES:

Der Sponsor, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für: Fehler, Unterlassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Defekte, Betriebs- oder Übertragungsverzögerungen, Diebstahl oder Zerstörung oder unbefugten Zugriff auf oder Änderungen von Materialien. Der Sponsor haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Sponsor auch bei leichter Fahrlässigkeit.